Rahmenbedingungen & Ablauf

Nach einem Termin in der Sprechstunde, welcher der allgemeinen Orientierung dient und einer probatorischen Phase mit bis zu 4 Sitzungen zur diagnostischen Abklärung und Therapieplanung werden 24 Sitzungen (Kurzzeittherapie) oder 60 Sitzungen (Langzeittherapie) beantragt. In der Regel finden Termine von je 50 min wöchentlich, später ggf. in größeren Abständen statt. Angehörige und Mitbehandler können einbezogen werden. Zu Quartalsbeginn ist jeweils die Versichertenkarte vorzulegen.

 

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Std. vorher ab, andernfalls wird ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.